Samstag, 23. April 2016

Internetpiraterie

Internetpiraterie: Sharehoster muss ab dem ersten Hinweis auf illegale Downloads von E-Books Schadensersatz leisten, wenn er seinen Überwachungspflichten nicht nachkommt.

Aber auch wieder an der Wirklichkeit vorbei. Als würden die Datein immer denselben Name tragen. Uploader wissen doch, dass sie die Dateinamen verschlüsseln müssen.
 
 

Piraterie von literarischen Werken im Internet ist böse und kein Kavaliersdelikt. Für AutorInnen gibt es seit kurzem eine »Anleitung zum Aufspüren und Löschen illegaler Dateien bei One-Click-Hostern«. Auch auf der Leipziger Buchmesse [...]